Die Finanzverwaltung erlaubt wieder einfachere Nachweise für kürzere Gebäudenutzungsdauern. Das kann für Vermieterinnen und Vermieter steuerliche Vorteile bringen.
Die Finanzverwaltung erlaubt wieder einfachere Nachweise für kürzere Gebäudenutzungsdauern. Das kann für Vermieterinnen und Vermieter steuerliche Vorteile bringen.