Seit 2025 gilt: Die Steuerermäßigung für eine Abfindung wird nur noch durch Abgabe einer Steuererklärung berücksichtigt. Wer von der Fünftelregelung profitieren möchte, sollte darum aktiv werden.
Seit 2025 gilt: Die Steuerermäßigung für eine Abfindung wird nur noch durch Abgabe einer Steuererklärung berücksichtigt. Wer von der Fünftelregelung profitieren möchte, sollte darum aktiv werden.