Reken

Verwaltung nimmt Anmeldungen für Osterfeuer entgegen

Aktuell nimmt die Gemeindeverwaltung Anmeldungen für Osterfeuer am Ostersonntag, 5. April, entgegen. Die Veranstalter müssen einige Regeln beachten.

Von Stefan Pingel

14.03.2026

Osterfeuer wie hier in Klein Reken müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.

Osterfeuer wie hier in Klein Reken müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.

© Middeke

REKEN. Auch in Reken dürfen am Ostersonntag, 5. April, wieder Osterfeuer entzündet werden. Dabei sind aber Regeln zu befolgen. Vor allem müssen diese sogenannten Brauchtumsfeuer als öffentliche Veranstaltung für jeden zugänglich sein. Feuer zum Abbrennen pflanzlicher Abfälle seien nicht gestattet, ...

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