Reken

Rekener muss nach mehreren Einbrüchen in Haft bleiben

Eine Bewährungsstrafe kam nicht mehr infrage. Weil ein 47-jähriger Rekener zwei mal in einen Markt einbrach und Ware gestohlen hatte, muss er nun in Haft. Bei der Urteilsfindung spielten auch frühere Taten und Strafen eine Rolle.

Von Hubert Gehling

04.04.2025

Zu einer Haftstrafe verurteilte der Richter beim Amtsgericht einen Mann, der in einen Markt eingebrochen hatte.

Zu einer Haftstrafe verurteilte der Richter beim Amtsgericht einen Mann, der in einen Markt eingebrochen hatte.

© Johannes Eisele/dpa-Zentralbild/dpa

REKEN. Der Angeklagte kam in Handschellen, und er verließ den Gerichtssaal auch wieder damit. Vor dem Borkener Strafrichter stand ein 47-jähriger Rekener, zuletzt in Freiheit wohnhaft in Maria Veen. Er war am 22. September 2024 aufgrund eines Haftbefehls eines Gerichts aus Münster festgenommen word...

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