Kreis Borken

Urteil im Südlohner „Wunderheiler“-Prozess: Angeklagter muss in Haft

Das Urteil im Prozess gegen den Südlohner „Wunderheiler“ ist vor dem Landgericht in Münster gefallen: eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Von Lena Wittig

20.04.2026

Ein 56-jähriger Südlohner musste sich erneut wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten. Das Urteil von 2021 vor dem Amtsgericht in Bocholt wurde ein Jahr später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgehoben. Jetzt wurde das neue Urteil verkündet.Lena Wittig

Ein 56-jähriger Südlohner musste sich erneut wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten. Das Urteil von 2021 vor dem Amtsgericht in Bocholt wurde ein Jahr später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgehoben. Jetzt wurde das neue Urteil verkündet.Lena Wittig

© Lena Wittig

SÜDLOHN/MÜNSTER. Das Urteil im Gerichtsprozess gegen einen 56-jährigen Mann, der in seiner Wohnung in Südlohn drei Mädchen sexuell missbraucht haben soll, ist gefallen. Die große Strafkammer des Landgerichts Münster verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.Berei...

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