Urteil im Südlohner „Wunderheiler“-Prozess: Angeklagter muss in Haft
Das Urteil im Prozess gegen den Südlohner „Wunderheiler“ ist vor dem Landgericht in Münster gefallen: eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Ein 56-jähriger Südlohner musste sich erneut wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten. Das Urteil von 2021 vor dem Amtsgericht in Bocholt wurde ein Jahr später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgehoben. Jetzt wurde das neue Urteil verkündet.Lena Wittig
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