Übergangslösung für Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst
Die Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst ist schon seit langem ein Thema, auch im Kreis Borken. Die Krankenkassen weigern sich, die Kosten für Fahrten zu übernehmen, bei denen die Patienten vor Ort ausreichend versorgt werden konnten, ohne ins Krankenhaus transportiert werden zu müssen. Auf Landesebene wurde eine Übergangslösung für das Jahr 2026 entworfen, die nun auch im Kreis Borken greifen soll.
Wenn der Patient bei einem Notarzteinsatz nicht mit ins Krankenhaus kommt, ist das eine „Fehlfahrt“.
© Julian Stratenschulte/dpa