Kreis Borken

Übergangslösung für Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst

Die Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst ist schon seit langem ein Thema, auch im Kreis Borken. Die Krankenkassen weigern sich, die Kosten für Fahrten zu übernehmen, bei denen die Patienten vor Ort ausreichend versorgt werden konnten, ohne ins Krankenhaus transportiert werden zu müssen. Auf Landesebene wurde eine Übergangslösung für das Jahr 2026 entworfen, die nun auch im Kreis Borken greifen soll.

Von Janna Brunsbach

06.07.2026

Wenn der Patient bei einem Notarzteinsatz nicht mit ins Krankenhaus kommt, ist das eine „Fehlfahrt“.

Wenn der Patient bei einem Notarzteinsatz nicht mit ins Krankenhaus kommt, ist das eine „Fehlfahrt“.

© Julian Stratenschulte/dpa

KREIS BORKEN. Als „keine schöne Angelegenheit“ bezeichnete Landrat Kai Zwicker die Diskussion über die Rettungsdienstgebühren im Kreis am Donnerstagabend beim Kreistag. Bereits seit Ende 2024 ist die Situation zwischen den Krankenkassen, also den Kostenträgern und dem Kreis „angespannt“. Es geht da...

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