Richter lehnt Prozesseröffnung nach tödlichem Arbeitsunfall ab
Drei Jahre nach einem tödlichen Arbeitsunfall in Bocholt lehnt ein Strafrichter die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Die Staatsanwaltschaft legt jedoch Beschwerde ein, sodass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Im Rodelbergpark war vor drei Jahren ein Mitarbeiter der Stadt Bocholt bei Arbeiten tödlich verletzt worden.
© Sven Betz