Kreis Borken verknüpft PV-Förderung mit politischem Bekenntnis: Rechtswidrig oder legitim?
Der Kreis Borken bietet eine Förderung für alte PV-Anlagen an. Dazu müssen Interessenten auf der Website des Kreises bestätigen, dass sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ablehnen. Sie müssen auch ein unmissverständliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abgeben.
Der Kreis Borken bietet eine Förderung für alte Photovoltaikanlagen an. Dafür muss der Antragsteller aber einer Bedingung zustimmen. Ein Jurist sagt: Das ist nicht legitim.
© L. Schmidt