Darum ist die Vechte nicht vom Wasserentnahmeverbot betroffen
Der Kreis Borken verhängt ein Wasserentnahmeverbot für fünf Flüsse bis zum 31. Oktober. Grund ist die anhaltende Trockenheit in der Region. Die Vechte in Schöppingen bleibt vorerst ausgenommen, da ihr Wasserstand über dem Niedrigwasser liegt.
Während an anderen Flüssen im Kreis Borken ein Verbot der Wasserentnahme gilt, ist die Vechte in Schöppingen davon nicht betroffen.
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