Jeweils 1500 Euro als Wiedergutmachung für das Opfer und als Geldbuße an die Staatskasse: Mit diesen Auflagen hat das Amtsgericht Borken ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen Borkener vorläufig eingestellt.
Von Andreas RentelRAESFELD/BORKEN. "Sie behalten ihre weiße Weste", hob der Richter den Vorteil der vorläufigen Einstellung des Verfahrens hervor: 1500 Euro Schadens-Wiedergutmachung und 1500 Euro Geldbuße muss ein 26-jähriger Borkener zahlen. Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte ihn die Staat...
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