Steuerhinterziehung: Für abgekürztes Verfahren müsste Raesfelder (77) gestehen
Um Steuerhinterziehung in einer Größenordnung von fast 400.000 Euro geht es in einem Strafverfahren beim Landgericht Münster. Angeklagt ist ein 77-jähriger Raesfelder. Das Verfahren könnte abgekürzt werden – aber nur wenn der Angeklagte gesteht, seine Schuld begleicht und eine Geldstrafe zahlt.
Verhandelt wird am Landgericht Münster.
© Ludwig van der Linde