Schwere Körperverletzung lässt sich nicht beweisen
Was als schwere Körperverletzung begonnen hat, endete schließlich mit einer Einstellung des Verfahrens. Zwei Raesfeldern (beide 24 Jahre alt) warf die Anklage vor, im Januar des vergangenen Jahres in einer Spielhalle in Raesfeld zunächst eine verbale Auseinandersetzung begonnen zu haben, daraus wurde ein Gerangel. Schließlich lag der Geschädigte am Boden und sei von den Angeklagten geschlagen und getreten worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Das Verfahren ist gegen die Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt worden.
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