Raesfelder muss Sozialstunden leisten
Sein Teilgeständnis, die Geltung des Jugendstrafrechts und eine günstige Sozialprognose sind dem Angeklagten zugute gekommen: Ein Raesfelder wurde wegen Handels mit Ecstasy-Pillen zu 100 Sozialstunden und zu einer Geldauflage verurteilt.
Das Jugendschöffengericht hat den Raesfelder verurteilt.