Raesfelder erhält für das Würgen seiner Freundin eine Bewährungsstrafe
Ein 22-jähriger Raesfelder stand vor dem Borkener Amtsgericht wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. Er soll seine Freundin nach einem Streit gewürgt haben, bis sie ohnmächtig wurde. Trotz der Aussage des Angeklagten, dass er ein gelassener Mensch und die Beziehung zur Freundin wieder gut sei, lehnte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens ab. Die Richterin verhängte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und eine Geldauflage von 1000 Euro.
Der Raesfelder musste sich vor dem Amtsgericht Borken verantworten.
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