Raesfelder Angeklagter bereut Schlag ins Gesicht
Der Schlag mit der Hand ins Gesicht hat dem Opfer nahezu die komplette Sehkraft auf dem linken Auge genommen. Wegen dieser Tat musste sich ein Raesfelder vor dem Strafrichter am Amtsgericht Borken verantworten. Ein Gutachter soll jetzt klären, ob das Opfer sein Auge im juristischen Sinn verloren hat. Dann könnte dem Raesfelder eine höhere Strafe drohen.
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