Raesfeld

Mildes Urteil nach Vorlage eines gefälschten Reisepasses

Mit einem offensichtlich gefälschten Reisepass wollte ein Asylbewerber die Geburt seines Kindes beim Standesamt anzeigen. Das Amtsgericht Borken hat wegen einer Urkundenfälschung ein mildes Urteil gefällt.

Von Andreas Rentel

05.06.2018

Das Amtsgericht hat die Vorlage eines offensichtlich gefälschten Passes mit einer geringen Strafe geahndet.

Das Amtsgericht hat die Vorlage eines offensichtlich gefälschten Passes mit einer geringen Strafe geahndet.

RAESFELD. Mit einer Geldauflage von 100 Euro und dem Einzug seines gefälschten Passes endete der Strafprozess gegen einen Asylbewerber, der in der Gemeinde Raesfeld gemeldet ist. Der Mann hatte sich vor Gericht wegen Urkundenfälschung zu verantworten.In der Verhandlung gab der Angeklagte an, dass e...

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