Impfpflicht ist im Seniorenhaus kein Problem
Ab sofort gilt in Deutschland eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal. Heißt: Beschäftigte müssen einen Nachweis über eine vollständige Covid-19-Schutzimpfung, einen Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest, wenn sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dem Arbeitgeber vorlegen.
Im Seniorenhaus St. Martin wird die Impfpflicht für die Pflegeberufe erfüllt.
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