Raesfeld

Hauptausschuss empfiehlt dem Raesfelder Rat einheitlichen Hebesatz

Der Hauptausschuss hat dem Rat empfohlen, im nächsten Jahr bei der Grundsteuer B für Wohngrundtücke einen einheitlichen Hebesatz von 600 Prozent anzusetzen. Die Möglichkeit des Landes, hier zu differenzieren, lehnten Gemeinde und Fraktionen ab.

Von Andreas Rentel

14.11.2024

Wohngrundstücke sollen in Raesfeld mit einem einheitlichen Hebesatz besteuert werden.

Wohngrundstücke sollen in Raesfeld mit einem einheitlichen Hebesatz besteuert werden.

© Rentel

RAESFELD. Einstimmig hat der Hauptausschuss dem Rat empfohlen, im nächsten Jahr die Grundsteuer B nach einem einheitlichen Hebesatz zu berechnen und nicht die differenzierten Sätze zu nutzen, die das Land vorgeschlagen hat.Kämmerer Thomas Greving verwies auf die beiden Rechtsgutachten, die das Land...

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