Hauptausschuss empfiehlt dem Raesfelder Rat einheitlichen Hebesatz
Der Hauptausschuss hat dem Rat empfohlen, im nächsten Jahr bei der Grundsteuer B für Wohngrundtücke einen einheitlichen Hebesatz von 600 Prozent anzusetzen. Die Möglichkeit des Landes, hier zu differenzieren, lehnten Gemeinde und Fraktionen ab.
Wohngrundstücke sollen in Raesfeld mit einem einheitlichen Hebesatz besteuert werden.
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