Genehmigung ist für Parkgebühr an Erler Edeka-Markt nicht nötig
Der Edeka-Markt in Erle erhebt Parkgebühren auch außerhalb der Geschäftszeiten. Kritiker sehen darin eine gewerbsmäßige Gewinnerzielung, die nichts mit dem Betrieb des Marktes zu tun hat. Eine zusätzliche Genehmigung ist für dieses Vorgehen aber nicht nötig.
Eine Baugenehmigung ist für die Bewirtschaftung des Parkplatzes nicht erforderlich, teilt der Kreis auf Nachfrage mit.
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