Gemeinde lehnt Obergrenze bei Wahlplakaten ab
Die Gemeinde Raesfeld lehnt den Antrag der SPD-Fraktion ab, die Zahl der Standorte für Wahlplakate von Parteien und Wählergemeinschaften auf maximal 60 pro Wahl zu begrenzen und die Regel ins Ortsrecht aufzunehmen. Stattdessen empfiehlt sie dem Hauptausschuss, der am Montag, 30. August, ab 17 Uhr im Rathaus tagt, am jetzigen Verfahren festzuhalten.
Wahlplakate in Raesfeld, im Bild ein Beispiel aus Erle: Die Gemeinde möchte am Verfahren festhalten.
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