Gemeinde erkennt keinen Interessenkonflikt
Die Vertreter des Bürgerbegehrens machen auf einen möglichen Interessenskonflikt im Zusammenhang mit ihrer Initiative aufmerksam. Sie halten es für problematisch, dass der Geschäftsführer des Jugendwerks zugleich das Verfahren des Bürgerbegehrens im Rathaus bearbeitet. Diesem Eindruck widerspricht die Gemeinde auf BZ-Nachfrage.
Die Gemeindeverwaltung sieht in der Doppel-Funktion eines Mitarbeiters keinen Interessenkonflikt.
© Andreas Rentel