Das Verwaltungsgericht im Münster hat einem Altkleider-Sammler Recht gegeben. Das bedeutet für die Gemeinde Raesfeld: Sie muss neu über den Antrag der Firma zur Aufstellung von Containern entscheiden.
Von Klaus MöllersDie Gemeinde Raesfeld darf einem privaten Altkleiderverwerter nicht grundsätzlich verbieten, Container im Gemeindegebiet aufzustellen. Zumindest nicht, solange sie auch Sammelbehälter von gemeinnützigen Einrichtungen zulässt.Das hat das Verwaltungsgericht in Münster am Donnerstag f...
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