Ein 20-jähriger Erler musste sich erneut wegen Drogenhandels vor dem Amtsgericht verantworten. Weil er Auflagen aus einem ersten Verfahren nicht erfüllt hatte, gab es diesmal ein Urteil.
Von Klaus BunseERLE. Weil er nur einen Teil seiner Auflagen erfüllt hatte, die ihm der Amtsrichter in einem Verfahren vor einem Jahr gemacht hatte, musste sich jetzt ein 20-Jähriger aus Erle erneut vor Gericht verantworten.Das erste Verfahren hatte mit einer vorläufigen Einstellung geendet. Der Ang...
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