Weil sie einen "groben Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz" befürchteten, hatten 52 Raesfelder Beschwerde gegen die Ergänzungssatzung "Brink" eingelegt. Nun hat der Planungsausschuss die Obergrenze der Bebauung festgelegt.
Von Richard PlettenbergMit der Ergänzungssatzung "Brink" hat sich der Planungsausschuss während seiner jüngsten Sitzung erneut beschäftigt. Durch die Satzung soll für ein unbebautes Grundstück im Norden des Siedlungsgebiets eine Wohnbebauung ermöglicht werden. Jetzt erörterte der Ausschuss die bei ...
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