Ahorn darf gefällt werden
Mehrheitlich hat der Bauausschuss zugestimmt, dass ein Ahornbaum an der Schermbecker Straße gefällt werden darf. Zur Entscheidung gehört, dass der Antragsteller und Grundstückseigentümer dafür einen Ausgleich schaffen muss.
Der Ahorn darf nach dem Mehrheits-Votum gefällt werden.
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