Raesfeld

Ahorn darf gefällt werden

Mehrheitlich hat der Bauausschuss zugestimmt, dass ein Ahornbaum an der Schermbecker Straße gefällt werden darf. Zur Entscheidung gehört, dass der Antragsteller und Grundstückseigentümer dafür einen Ausgleich schaffen muss.

Von Andreas Rentel

09.03.2021

Der Ahorn darf nach dem Mehrheits-Votum gefällt werden.

Der Ahorn darf nach dem Mehrheits-Votum gefällt werden.

© Rentel

RAESFELD/ERLE Bauamtsleiter Bernd Roters erklärte zunächst, dass der Baum von der entsprechenden Schutzsatzung der Gemeinde erfasst ist. „Das ist kein ganz glücklicher Standort“, sagte er über die Stelle, an der der Ahorn wächst. So stehe dieser an einer Grundstücksgrenze, im Bereich einer Einfahrt...

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