Diese Regeln gelten für Wahlplakat-Werbung in Heiden
Wer, wo und in welcher Form Wahlplakate aufhängen darf, ist in Deutschland klar geregelt. In Heiden schreibt die kommunale Satzung den Parteien vor, wo ihre Wahlwerbung hin darf. Auch der Zeitraum ist klar definiert: Zwischen dem 6. Januar und dem 30. Februar dürfen Wahlplakate angebracht werden.

Das Wahlplakat der SPD in Heiden wurde heruntergerissen und durch AfD-Plakate ersetzt.
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