Borken

Schulleiter erhält trotz Strafbefehl weiter die vollen Bezüge

Ein Jahr nach seiner Abberufung erhält ein Schulleiter aus dem Kreis Borken weiterhin volle Bezüge. Trotz eines Strafbefehls wegen Geheimnisverrats, bei dem er seinem Kind die Musterlösung einer Abiturklausur zugänglich gemacht hat, bleibt seine Besoldung unverändert, weil das interne Disziplinarverfahren gegen ihn noch nicht abgeschlossen ist.

Von Sven Kauffelt

27.07.2026

Der Schulleiter hatte einen Strafbefehl akzeptiert, den er wegen Geheimnisverrats im Zuge einer Abiturprüfung erhalten hatte.

Der Schulleiter hatte einen Strafbefehl akzeptiert, den er wegen Geheimnisverrats im Zuge einer Abiturprüfung erhalten hatte.

© dpa

BORKEN/KREIS. Ein Jahr, nachdem ein Schulleiter aus dem südlichen Kreis Borken von der Bezirksregierung abberufen wurde, erhält dieser weiterhin seine vollen Bezüge. Wie berichtet, war der Mann vom Amtsgericht Borken im Juni vergangenen Jahres wegen Geheimnisverrats zu einer Geldstrafe von 90 Tages...

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