Kreis Borken verbietet Wasser-Entnahme aus Bächen und Flüssen
Ab dem 1. Juli verbietet der Kreis Borken die Wasserentnahme aus der Bocholter Aa und ihren Zuläufen. Die Maßnahme, die bis zum 31. Oktober gilt, soll den Naturhaushalt schützen, der durch die anhaltende Trockenheit in der Region stark belastet ist. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Der Kreis verbietet ab Mittwoch die Wasserentnahme aus der Bocholter Aa und ihrem Einzugsgebiet etwa für die Feldbewässerung.
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