Fachhändler sehen sich beim Recht auf Reparatur im Vorteil
Seit Ende Juli gilt das Recht auf Reparatur. Hersteller sind verpflichtet, Ersatzteile ihrer Geräte bereitzustellen und Geräte so zu bauen, dass sie sich zu fairen Preisen reparieren lassen. Welche Auswirkungen hat das auf Fachhändler und Repair-Cafés vor Ort? Wie bewerten sie das neue Gesetz?
Markus Bergmann, Geschäftsführer des gleichnamigen Fahrradgeschäfts, sieht das „Recht auf Reparatur“ sehr entspannt.
© Isabelle Puggé