Barrierefreiheit bei Bushaltestellen steht jetzt im Gesetz
Bushaltestellen müssen barrierefrei sein. So steht es seit dem 1. Januar im Personenbeförderungsgesetz. Vor allem für wenig genutzten Haltestellen gelten aber Ausnahme-Regelungen. Und so gibt es in Borken im Zentrum viele, im Außenbereich wenige barrierefreie Haltestellen.

Brigitte Gatzke und Joseph Tüshaus vom CBF Borken freuen sich über die barrierefreie Haltestelle an der Neumühlenallee.
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