Borken

22-jähriger Borkener wird für seine Leichtgläubigkeit bestraft

Eine gewisse Leichtgläubigkeit räumte der 22-jährige Angeklagte beim Amtsgericht durchaus ein. Er hatte einem Bekannten eine Tankkarte geliehen, um diesem zu helfen. Bei der Tankkarte handelte es sich aber um die der Firma, bei der der Angeklagte arbeitet. Und der Bekannte führte nichts Gutes im Schilde.

Von Hubert Gehling

05.12.2025

Beim Amtsgericht Borken ging es in dieser Woche um einen Fall von Tankbetrug.

Beim Amtsgericht Borken ging es in dieser Woche um einen Fall von Tankbetrug.

© Werschkull

BORKEN. „Da war ich wohl sehr naiv“, sagte ein 22-jähriger Borkener, der sich jetzt wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Borkener Jugendrichter verantworten musste. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Frühjahr 2024 mithilfe einer Tankkarte seines Arbeitgebers mehrfache Tankbetrüge...

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