22-jähriger Borkener wird für seine Leichtgläubigkeit bestraft
Eine gewisse Leichtgläubigkeit räumte der 22-jährige Angeklagte beim Amtsgericht durchaus ein. Er hatte einem Bekannten eine Tankkarte geliehen, um diesem zu helfen. Bei der Tankkarte handelte es sich aber um die der Firma, bei der der Angeklagte arbeitet. Und der Bekannte führte nichts Gutes im Schilde.
Beim Amtsgericht Borken ging es in dieser Woche um einen Fall von Tankbetrug.
© Werschkull