Bitteres Urteil für Haltern: Hof Hagedorn darf nicht mehr erweitern
Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW hat dem Normenkontrollantrag des BUND in weiten Teilen stattgegeben. Zwölf Festlegungen im ersten Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplanes (LEP) wurden für unwirksam erklärt. Auch Haltern ist davon betroffen.
Der Hof Hagedorn an der Rekener Straße in Lavesum hat immer wieder expandiert. Zuletzt entstand ein neues Hofcafé.
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