Borken

Leserbrief: Seltene Bäume müssen für Generationen erhalten bleiben

Leserbrief zum BZ-Artikel „Warum alte Buchen weichen müssen“ vom 22. Februar.

01.03.2025

Leserbrief: Seltene Bäume müssen für Generationen erhalten bleiben

© Peter Berger

Die abgebildeten Buchen haben einen Stammumfang zwischen 350 und 410 Zentimetern und sind über 210 teilweise 240 Jahre alt. Sie sind Zeitzeugen, die man für spätere Generationen erhalten muss. Solche seltenen Exemplare kann man nicht ersetzen. Natürlich darf der Erhalt von Bäumen nicht Menschenleben gefährden. „Totholz über dem Weg ist nicht tolerabel!“ dieser Aussage des Försters Holger Eggert stimme ich uneingeschränkt zu. Aber man muss nicht sofort den Baum fällen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Wie Herr Eggert selbst bestätigt, hat der Stamm der Buche, die gefällt werden soll, keine Anzeichen von Schleimflussflecken oder Spuren absterbender Rinde. Das Wurzelwerk ist intakt, trotz Hanglage ist keine Erosion oder Verdichtung des Bodens um den Stamm erkennbar. Die Nähe zum Wasser der Aa ist ein idealer Standort in Zeiten der zunehmenden Dürrephasen.

Anders als bei anderen von ihm gekennzeichneten Buchen hat die zu fällende Buche aber keine abgestorbenen Kronenteile und kaum Feinreisigverluste. Gefährliches Totholz gibt es in den unteren und mittlerem Stockwerken. Dieses Totholz ist weitgehend Resultat des Sturmtiefs Friederike vom 18. Januar 2018, das mit Orkanstärke von 126 Stundenkilometern durch Borken eine Schneise der Verwüstung zog. Während viele Bäume im Pröbstingbusch entwurzelt wurden, trotzten die beiden alten Buchen den Orkanböen relativ unbeschadet.

Ein mächtiger Ast von 15 Meter Länge und 70 Zentimeter Umfang wurde damals aus vitalem Kernholz abgerissen und liegt heute noch vor dem Baum. Notwendige Schnittmaßnahmen unterblieben. Das Risiko, dass heute armdicke Reste dieser abgebrochenen Äste auf dem Weg fallen, ist den damals unterlassenen Pflegemaßnahmen geschuldet. Ihn zu fällen ist kostengünstiger als aufwendig das Totholz aus großer Höhe zu entfernen. So werden mit dem Totschlagargument der Verkehrssicherungspflicht entgegen allen Absichtserklärungen von „Forstwirtschaft“ und Kommunen Jahr für Jahr wertvolle Bäume zu Bau- oder Brennholz vermarktet.

Gerhard Leuker
Borken