„L’Equipe“: Pariser Gericht genehmigte nächtliche Kontrollen
Ein Pariser Gericht erlaubt nächtliche Dopingkontrollen. Was die Hintergründe und die Reaktionen im Radsport dazu sind.
Die nächtlichen Dopingkontrollen bei Tadej Pogacar und Jonas Vingegaard sorgen bei der Tour für Diskussionen. (Archivbild)Mosa’ab Elshamy/AP/dpa
© Mosa'ab Elshamy/AP/dpa
Die umstrittenen Dopingkontrollen in der Nacht von Titelverteidiger Tadej Pogacar und dem bereits ausgeschiedenen Mitfavoriten Jonas Vingegaard hat offenbar ein Gericht in Paris genehmigt. Wie die französische Sportzeitung „L’Equipe“ berichtet, erhielt der Richter die Anfrage von der International Testing Agency (ITA). Es sei die erste Anwendung der 2015 in französisches Recht eingeführten Bestimmungen.
Dopingkontrollen finden in der Regel zwischen 6.00 Uhr und 23.00 Uhr statt. Nächtliche Dopingkontrollen sind seit 2016 zwar auch möglich, unterliegen aber strengeren Richtlinien. Demnach muss der Richter das Vorliegen „schwerwiegender und übereinstimmender Verdachtsmomente“ prüfen, wonach der betreffende Radrennfahrer gegen Anti-Doping-Regeln verstoßen hat oder dies unmittelbar bevorsteht. Zudem muss der Richter feststellen, ob die „Gefahr eines Beweisverlusts“ besteht.
ITA rechtfertigt Tests
Die Tests müssen dabei eine Verhältnismäßigkeit zwischen dem Eingriff in die Rechte des Athleten und den Zielen des Anti-Doping-Kampfes gewährleisten. Die ITA rechtfertigte indes ihr Vorgehen. Ihr sei bewusst, dass nächtliche Kontrollen die Ruhe und Erholung der Radrennfahrer beeinträchtigen können.
„Die ITA trägt jedoch im Auftrag der UCI (Radsport-Weltverband) die Verantwortung dafür, die Wirksamkeit des Anti-Doping-Programms im Radsport sowie die Integrität der Radrennen zu gewährleisten“, teilte die ITA der Nachrichtenagentur AP mit.
Für Diskussionsstoff sorgte bei Tour auch die Tatsache, dass im Gegensatz zu Pogacar und Vingegaard der französische Jungstar Paul Seixas - aktuell Vierter im Gesamtklassement - nicht nachts kontrolliert wurde.