Fortuna Düsseldorf muss Corona-Hilfe nicht zurückzahlen
Der lange Rechtsstreit zwischen dem Land NRW und Fortuna Düsseldorf endet in einem Vergleich. Der Club ist zufrieden.
Fortuna Düsseldorf muss die Corona-Hilfe nicht zurückzahlen. (Archivbild)Rolf Vennenbernd/dpa
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Der Rechtsstreit zwischen Fortuna Düsseldorf und dem Land Nordrhein-Westfalen wegen der Rückzahlung der Corona-Hilfe ist beigelegt. Dies teilte der Fußball-Zweitligist am Mittwoch mit, nachdem es im Rahmen eines Erörterungstermins vor dem Oberverwaltungsgericht NRW zu einer vergleichsweisen Einigung gekommen war.
Der Verein hatte sich in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf im April 2025 durchgesetzt. Das Gericht hatte geurteilt, dass das Land nicht berechtigt sei, von dem Verein die Rückzahlung von rund 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen zu fordern.
Das Land hatte argumentiert, dass die vom Verein beklagten Umsatzrückgänge nicht nur durch die Corona-Pandemie bedingt waren, sondern auch durch den Abstieg in die 2. Liga im Jahr 2020. Das Gericht hatte der Klage aufgrund einer festgestellten Ungleichbehandlung stattgegeben und die Berufung nicht zugelassen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellte daraufhin einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW.
Die nun erfolgte Einigung sieht vor, dass der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid aufgehoben bleibt und die der Fortuna gewährten Überbrückungshilfen endgültig festgesetzt werden. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts sind durch die Verständigung sämtliche Streitereien zwischen dem Verein und dem Land NRW im Zusammenhang mit den Corona-Überbrückungshilfen beendet. Dazu gehört auch ein noch am Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängiges Verfahren, das bislang am OVG noch keine Rolle gespielt hatte.
Stillschweigen zu Details
Zu den finanziellen Details haben alle Streitparteien Stillschweigen vereinbart. Bislang war von den Gerichten nur offiziell bestätigt worden, dass Fortuna Düsseldorf 1,7 Millionen Euro an Hilfen an das Land zurückzahlen sollte. Im Herbst musste der Fußball-Zweitligist noch davon ausgehen, dass der Verein nach einem Einigungsvorschlag aus Münster auf mehrere 100.000 Euro verzichten muss. Nach der jetzt gültigen Einigung vor dem OVG und der Einstellung des Verfahrens am Verwaltungsgericht, bei dem es um die Bewilligung weiterer Corona-Hilfen ging, steht unter dem Strich nach den Verrechnungen nach dpa-Informationen fest, dass Fortuna Düsseldorf die ursprüngliche geforderte Rückzahlung von etwa 1,7 Millionen Euro nicht leisten muss.
Zu den Zahlen wollten sich sowohl der Verein als auch das Gericht auf Nachfrage der dpa mit Verweis auf die Verschwiegenheitsvereinbarung nicht äußern.
Fortuna Düsseldorf zeigt sich zufrieden
„Wir sind sehr froh, dass wir diese Angelegenheit nun für uns positiv abschließend klären konnten. Entscheidend ist für uns, dass die der Fortuna zustehenden Corona-Hilfen nicht zurückgezahlt werden müssen und damit Planungssicherheit hergestellt ist“, sagte Fortunas Finanzvorstand Arnd Hovemann.