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Eisschnelllauf-Wirbel: ARD hält Abmahnung für unzulässig

Seit Wochen gibt es Wirbel um den Eisschnelllauf-Verband und ein Hausverbot gegen Journalisten. Die ARD hält an ihrer Berichterstattung fest und zeigt sich für einen Gerichtsstreit zuversichtlich.

07.03.2026

Im Zentrum der Debatte: DESG-Präsident Matthias Große. (Archivbild) Britta Pedersen/dpa

Im Zentrum der Debatte: DESG-Präsident Matthias Große. (Archivbild) Britta Pedersen/dpa

© Britta Pedersen/dpa

Im Wirbel um angebliche Missstände bei der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft wird die ARD nicht wie vom Verband gefordert eine Unterlassungserklärung unterschreiben. „Die Abmahnung der DESG ist nach unserer Prüfung rechtlich unzulässig. Alle von der DESG angegriffenen Aussagen in unserer Berichterstattung sind wahr und belegbar“, teilte ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Sender gehe davon aus, „dass dies auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird, sollte die DESG diese anstrengen“.

Zu Beginn der Olympischen Winterspiele in Italien hatte ein „Sportschau“-Bericht über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der DESG und ein belastetes Verhältnis zwischen einigen Athleten und der Verbandsspitze für Aufsehen gesorgt. Bei einem Medientermin nach Olympia hatte die DESG-Führung um Präsident Matthias Große zwei ARD-Journalisten mit einem Hausverbot belegt und damit heftige Kritik ausgelöst. 

Mussten Sportler für Teamkleidung bezahlen?

In einem Interview der „Welt am Sonntag“ verteidigte Große sich und seinen Verband erneut gegen die Vorwürfe um verspätete Prämienauszahlungen, eine Weltcup-Teilnahmegebühr für die Sportler sowie Rechnungen für Teamkleidung.  „Wer sich an die genehmigten Vorgaben hält, zahlt nichts. Wer etwas anderes behauptet, lügt“, sagte der Lebensgefährte der fünfmaligen Olympiasiegerin Claudia Pechstein. 

Für die kostenfrei zur Verfügung gestellte Kleidung würde nur eine Rechnung über 59,50 Euro gestellt, wenn der Sportler diese behalten wolle. Das geschehe aus steuerrechtlichen Gründen.

Dokumente, die von der „Sportschau“ in einem weiteren Bericht präsentiert wurden, widersprechen der Darstellung des Verbandschefs. Auch mehrere Sportler erklärten nach Angaben der ARD, dass der Kauf der Teamkleidung vom Verband erwartet worden und eine Rückgabe-Möglichkeit nicht bekannt gewesen sei. Der Deutsche Olympische Sportbund und Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) hatten bereits angekündigt, die Vorgänge bei der DESG zu prüfen.

Debatte um Sanktionen gegen Kritiker Petzold

Für Aufregung hatten auch die Sanktionen der DESG gegen den Eisschnellläufer Fridtjof Petzold gesorgt. Der 28-Jährige hatte bei Olympia von strukturellen Defiziten im Verband sowie einer unzureichenden Betreuung bei den Winterspielen gesprochen. Daraufhin verfügte das DESG-Präsidium, das alle Vorwürfe zurückwies, ein vorläufiges Startverbot für Petzold und setzte dessen Status als Bundeskaderathlet aus. Petzold, der deswegen nicht bei der WM starten kann, muss nun um die Fortsetzung seiner Karriere bangen.

Fridtjof Petzold wurde für seine Kritik am Verband bestraft.Peter Kneffel/dpa

Fridtjof Petzold wurde für seine Kritik am Verband bestraft.Peter Kneffel/dpa

© Peter Kneffel/dpa

Große verteidigte die Strafe. „Intern kann und soll jeder Kritik äußern. Aber wer Teil einer Nationalmannschaft ist, trägt Verantwortung für das gesamte Team. Öffentliche Vorwürfe während der laufenden Saison untergraben diese Geschlossenheit“, erklärte der DESG-Präsident. 

Landesverbände: Strafmaß ist unverhältnismäßig

Dass Petzolds Teamkollege Felix Maly aus Protest auf den Start bei der Mehrkampf-WM verzichtet, respektiere er. Und die Forderung des Vereins Athleten Deutschland, die Suspendierung Petzolds aufzuheben, sei ihr gutes Recht. „Aber Entscheidungen in einem Verband trifft am Ende nicht eine Interessenvertretung und auch kein einzelner Athlet, sondern der Verband selbst – nach Regeln, die für alle gelten“, erklärte Große.

Auch die Landesverbände hatten gefordert, die Sanktionen gegen Petzold mit sofortiger Wirkung zu beenden. Das Strafmaß sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die Satzung der DESG, hieß es in einem Schreiben.