NRW überträgt Tarif-Ergebnis auf Beamte
dpa/lnw Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen wird das vergangene Woche ausgehandelte Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder in vollem Umfang auf seine Beamten und Richter übertragen. Darauf einigten sich die Spitzen der Landesregierung am Dienstag mit Gewerkschaftsvertretern.
          Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gibt ein Interview.
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„Die Anspruchsberechtigten erhalten somit zunächst einmalig einen Betrag von 1800 Euro“, teilte die Düsseldorfer Staatskanzlei mit. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 seien zudem Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich vorgesehen. Anteilige Anpassungen für Versorgungsempfänger sowie Sonderzahlungen für Empfänger von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen werden ebenfalls gewährt.
Der erste Teil der Sonderzahlung fließt im Januar 2024. Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.
Für Nordrhein-Westfalen sind damit deutlich höhere Kosten verbunden. „Für die Laufzeit von 25 Monaten betragen die Kosten für das Land insgesamt 4,75 Milliarden Euro“, sagte Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) der „Neuen Westfälischen“ (Mittwoch).
Der am vergangenen Samstag erzielte Abschluss zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften sei ein faires Ergebnis, betonte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten berücksichtige die inflationsbedingten Belastungen und bringe Anerkennung ihrer Arbeit zum Ausdruck. „Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten das Rückgrat für Staat und Gesellschaft.“ NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hob hervor: „Mit der 1:1 Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sorgen wir zum Jahresende schon frühzeitig für Klarheit.“
Auch die Spitzen der zahlreichen beteiligten Gewerkschaften lobten „die schnelle und unbürokratische Übernahme“. Ausdrücklich hervorgehoben wurde auch die damit verbundene „Wertschätzung aller Landesbeschäftigten sowie der Lebensleistung der pensionierten Kolleginnen und Kollegen“. Lediglich der Bund der Richter und Staatsanwälte NRW merkte an, „dass eine verfassungsgemäße Besoldung hierdurch nicht erzielt wird“.
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