Streit um Balkonkraftwerke: Umwelthilfe klagt gegen Vonovia
Die Politik will Solaranlagen auf Balkonen leichter machen – doch viele Wohnungsunternehmen stellen Bedingungen. Darin sieht die Klägerin unzulässige Hürden. Jetzt ist das OLG in Hamm an der Reihe.
Um diese Stecker-Solaranlagen für den Balkon drehen sich immer wieder Streitereien zwischen Mietern und Vermietern. (Symbolbild)Sven Hoppe/dpa
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Im Streit um den Aufbau von Mini-Solaranlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, durch Mieter hat die Deutsche Umwelthilfe eine Klage eingelegt. Die Unterlassungsklage sei beim Oberlandesgericht (OLG) in Hamm eingegangen, sagte ein OLG-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Die Klage richtet sich gegen den Wohnungskonzern Vonovia mit Sitz in Bochum. Der WDR hatte zuvor über die Klage berichtet. Der Verband kritisiert, dass Vonovia, wie auch andere Wohnungsgesellschaften, seine Mieter eine Gestattungsvereinbarung unterschreiben lässt, bevor diese auf ihren Balkonen Solaranlagen installieren dürfen. Darin sieht die Umwelthilfe ein unzulässiges Ausbremsen und eine unzulässige Hürde.
Ablehnung nur unter strengen Bedingungen
Nach dem Gesetz müssen Mieter zwar eine Erlaubnis des Vermieters einholen und die Anlage bei der Bundesnetzagentur in ein Register eintragen. Vermieter dürfen die Erlaubnis nach einer Gesetzesänderung aber nur ablehnen, wenn sie konkrete oder schwerwiegende Nachteile vorbringen können. Ästhetische Vorbehalte oder die pure Ablehnung von Sonnenenergie zählen nicht.
Die Politik wollte damit ein Signal setzen, um auch in Mietwohnungen die Energiewende zu fördern. Die Energie einer Photovoltaikanlage kann der Mieter über eine übliche Steckdose in den eigenen Stromkreislauf der Wohnung einspeisen und damit die Stromkosten senken.
Wann über die Klage verhandelt wird, ist noch Angaben des Gerichtssprechers noch offen.