Wirtschaft

Weiter Stallpflicht für Geflügel im Saarland

Der aktuelle Kranichzug bedeutet ein Risiko für die Ausbreitung der Geflügelgrippe. Denn viele der Tiere sind infiziert.

19.11.2025

Infizierte und erkrankte Kraniche auf dem Weg in den Süden könnten das Virus auf andere Vögel übertragen, heißt es aus dem saarländischen Agrarministerium. (Symbolbild)Sina Schuldt/dpa

Infizierte und erkrankte Kraniche auf dem Weg in den Süden könnten das Virus auf andere Vögel übertragen, heißt es aus dem saarländischen Agrarministerium. (Symbolbild)Sina Schuldt/dpa

© Sina Schuldt/dpa

Mehr als 30 Fälle des hochansteckenden Geflügelgrippe-Virus sind bisher im Saarland nachgewiesen worden. Ein Risiko stelle insbesondere der aktuelle Kranichzug dar, teilt das Agrarministerium mit. Die Stallpflicht für Geflügel gelte daher weiterhin. 

„Mit dem Wintereinbruch in Deutschland und Temperaturen um den Gefrierpunkt wird erwartet, dass es im Laufe dieser Woche erneut zum Abflug und damit zum Überflug von Kranichen kommen wird“, teilt das Ministerium mit. Infizierte und erkrankte Tiere könnten das Virus entlang ihrer Flugroute auf andere Vögel übertragen, dies bedeute ein sehr hohes Risiko für Infektionen bei Wild- und Hausvögeln. 

Seit 22. Oktober seien im Saarland 33 Wildvögel, darunter 29 Kraniche, positiv auf das Influenza-A-Virus getestet worden. Für 15 dieser Tiere sei die Infektion mit dem hochansteckenden Subtyp H5N1 bereits amtlich bestätigt worden.