Wirtschaft

Streit um laufendes Änderungsverfahren beim LNG-Terminal

Im Verfahren um eine Änderungsgenehmigung beim Rügener LNG-Terminal sehen Umweltschützer unnötig Hürden für die Öffentlichkeit aufgebaut. Das wird aus dem zuständigen Umweltministerium zurückgewiesen.

05.11.2025

Ein Verfahren zur Änderung der Genehmigung für das Rügener LNG-Terminal ist weiterhin nicht abgeschlossen. (Archivbild)Stefan Sauer/dpa

Ein Verfahren zur Änderung der Genehmigung für das Rügener LNG-Terminal ist weiterhin nicht abgeschlossen. (Archivbild)Stefan Sauer/dpa

© Stefan Sauer/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich in einem offenen Brief an Umweltminister Till Backhaus beschwert, dass bei einem sogenannten Änderungsgenehmigungsverfahren für das Rügener LNG-Terminal die Öffentlichkeit nur unzulänglich beteiligt werde. Die über 2.000 Seiten umfassenden Antragsunterlagen für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung des LNG-Terminals in Mukran seien derzeit ausschließlich gedruckt und nur vor Ort in Stralsund und Sassnitz einsehbar - und das zu eingeschränkten Öffnungszeiten, bemängelte DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Damit werde eine sachgerechte Prüfung der Unterlagen unmöglich.

Bei dem Verfahren geht es darum, dass die Deutsche Regas nicht mehr wie im ursprünglichen Antrag vorgesehen eine Landstromanbindung mittels Kraft‑Wärme‑Kopplung (KWK) plant. Stattdessen erzeugen Generatoren den Strom, was Emissionen verursacht. Laut Umweltministerium soll das Terminal mit Katalysatoren und Schallschutzeinrichtungen nachgerüstet werden. Notwendig wird damit eine entsprechende Änderungsgenehmigung. 

Die DUH kritisierte, dass den Trägern öffentlicher Belange die mehr als 2.000 Seiten der Deutschen Regas elektronisch zur Verfügung gestellt würden. „Die Änderungsgenehmigungsunterlagen sind also digital beim StALU (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt) vorhanden und werden verwendet. Die erfolgte Diskriminierung der Zivilgesellschaft durch das StALU ist ebenso besorgniserregend wie rechtswidrig“, argumentierte Müller-Kraenner.

Ministerium: Schutz sensibler Unternehmensdaten 

Dem widersprach das zuständige Umweltministerium vehement. Dass die Unterlagen in digitaler Form den beteiligten Behörden zur Verfügung gestellt würden, sei nicht widersprüchlich. Der Antragsteller Regas habe geltendem Recht zufolge der Veröffentlichung der Antragsunterlagen im Internet widersprochen. Dafür müssten Antragsteller grundsätzlich darlegen, dass andernfalls die Gefährdung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder wichtiger Sicherheitsbelange zu befürchten sei. 

„Diese Darlegung ist plausibel erfolgt, weshalb dem Antrag stattzugeben war. Hierbei hatte die Behörde keinen Ermessensspielraum“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Zur Gewährleistung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Auslegung des Antrages und der Antragsunterlagen in physischer Form bei der Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU). Die Öffnungszeiten des StALU seien dabei in keinem Fall eingeschränkt, sondern richteten sich nach den bislang üblichen Auslegungszeiten im Amt.

Es gehe nicht darum, Informationen zurückzuhalten, sondern sensible Sicherheits- und Unternehmensdaten zu schützen, sagte Umweltminister Backhaus. Gleichzeitig bleibe die Öffentlichkeit über die physische Auslegung umfassend informiert. Backhaus: „Ich habe volles Vertrauen in die Fachbehörden vor Ort. Sie arbeiten nach Recht und Gesetz und stellen sicher, dass Transparenz und Beteiligung im Rahmen der bestehenden Regelungen gewährleistet sind.“