Wirtschaft

Welche Wege führen zur Energiewende?

Das Heizungsgesetz ist umstritten. Bringt eine Reform mehr Akzeptanz in der Bevölkerung?

30.09.2025

Das Heizungsgesetz ist umstritten. (Archivbild)Bernd Weißbrod/dpa

Das Heizungsgesetz ist umstritten. (Archivbild)Bernd Weißbrod/dpa

© Bernd Weißbrod/dpa

Die rheinland-pfälzische Energie- und Klimaschutzministerin Katrin Eder warnt vor grundlegende Änderungen beim Heizungsgesetz. Bei Hausbesitzern, dem Handwerk und Heizungsanlagenherstellern könnte das zu großen Verunsicherungen führen, sagte die Grünen-Politikerin beim Stadtwerkekongress des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) in Mainz. 

Im Vertrauen auf die gesetzlichen Neuregelungen hätten auch Hersteller von Wärmepumpen bereits hohe Investitionen in Produktionskapazitäten geplant. Durch erneute grundlegende Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes sei zu befürchten, dass die sich ohnehin nur langsam entwickelnde Wärmewende ausgebremst wird, mahnte die Ministerin. „Und das, obwohl der Wohnsektor mit den größten Aufholbedarf im Klimaschutz hat.“

Wie sieht die Reform des Heizungsgesetzes aus?

Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, trat in seiner jetzigen Form Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. 

Die rheinland-pfälzische Energie- und Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) kritisiert die Bundesregierung für ihre Pläne zur Energiewende. (Archivbild)Harald Tittel/dpa

Die rheinland-pfälzische Energie- und Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) kritisiert die Bundesregierung für ihre Pläne zur Energiewende. (Archivbild)Harald Tittel/dpa

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Das Gesetz sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Das neue GEG solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die erreichbare CO2-Vermeidung solle zur zentralen Steuerungsgröße werden.

Lob für Ampel-Bundesregierung

Investitionen in Zukunftstechnologien brauchten Planungssicherheit und attraktive Finanzierungsbedingungen, forderte Eder mit Blick auf die Aussagen von Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) zu einem Kurswechsel bei der Energiewende mit einer Senkung der Kosten. Es dürfe nicht zu einem Ausbremsen der Ziele kommen, die vorherige Ampel-Bundesregierung zur Beschleunigung der Energiewende auf den Weg gebracht habe.

Das Heizungsgesetz soll reformiert werden. (Symbolbild)Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Das Heizungsgesetz soll reformiert werden. (Symbolbild)Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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Kritik übte die Grünen-Politikerin an den Aussagen von Reiche, die feste Einspeisevergütung zur Förderung von Photovoltaik-Aufdachanlagen zurückfahren zu wollen. Zwei Drittel der PV-Ausbauleistung finde auf der Dachfläche statt, betonte die rheinland-pfälzische Energie- und Klimaschutzministerin.

VKU stellt Förderpraxis infrage

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, erklärte, dass die Energiewende und die Klimaziele weiter richtig seien. Das energiewirtschaftliche Dreieck von ökologischen Zielen der Klimaneutralität, Zielen der Versorgungssicherheit sowie der Bezahlbarkeit und Kosteneffizienz müsse aber besser in Einklang gebracht werden. 

Deshalb sollte hinterfragt werden, ob Technologien noch öffentlich gefördert werden müssen, die sich wirtschaftlich am Markt durchsetzen können. Als Beispiele nannte Liebing PV-Anlagen auf dem Dach mit Speicher, E-Autos, die Wallbox und Wärmepumpen.

VKU-Hauptgeschäftsführer Liebing will bei der Energiewende die Bezahlbarkeit und Kosteneffizienz mehr in den Fokus rücken. (Archivbild)picture alliance / dpa

VKU-Hauptgeschäftsführer Liebing will bei der Energiewende die Bezahlbarkeit und Kosteneffizienz mehr in den Fokus rücken. (Archivbild)picture alliance / dpa

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Die Hälfte der EEG-Kosten im Bundeshaushalt werde für die PV-Dachanlagen aufgewandt, sagte der VKU-Hauptgeschäftsführer. Das gelte für deutlich weniger als zehn Prozent des Stromertrages. „Das ist nun alles andere als ein effizienter Mitteleinsatz.“

Winter der Entscheidung für die Wärme

Liebing hatte unmittelbar vor dem Stadtwerkekongress eine schnelle Reform des Heizungsgesetzes angemahnt. Die Bundesregierung müsse zügig die Weichen für die Wärmewende stellen. Im Herbst sollten die Entwürfe wichtige Gesetzesvorhaben wie für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) an den Start gebracht werden. 

„Ziel muss ein Winter der Entscheidungen für die Wärme sein“, mahnte der Chef des Stadtwerkeverbands. Bürger, Wirtschaft und Stadtwerke brauchten Planungs- und Investitionssicherheit. Klimaneutrales Heizen müsse sicher und für alle bezahlbar sein.