Politik Inland

Vorwurf der Verleumdung – Verfahren gegen Habeck eingestellt

Nach Zahlung einer Geldauflage sind die Ermittlungen gegen Ex-Minister Habeck wegen angeblicher Verleumdung von Sahra Wagenknecht und BSW eingestellt. Der Ex-Minister gilt damit weiter als unschuldig.

12.12.2025

Die Staatsanwaltschaft Dresden stellt nach Zahlung einer Geldauflage das Verfahren gegen Robert Habeck endgültig ein. (Archivbild)Sebastian Gollnow/dpa

Die Staatsanwaltschaft Dresden stellt nach Zahlung einer Geldauflage das Verfahren gegen Robert Habeck endgültig ein. (Archivbild)Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

Die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verleumdung Sahra Wagenknechts und des BSW gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sind endgültig eingestellt worden. Dies sei nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro von Habeck an drei gemeinnützige Vereine geschehen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Für den Ex-Minister gilt demnach die Unschuldsvermutung weiterhin uneingeschränkt.

Vorwurf: Falsche Tatsachen über BSW und Wagenknecht behauptet 

Wagenknecht und das BSW hatten Habeck angezeigt, weil er ihrer Ansicht nach bei einem Wahlkampfauftritt vor der sächsischen Landtagswahl 2024 in Dresden falsche Tatsachen über die Partei und die damalige Vorsitzende verbreitet haben soll. 

Die Strafanzeige von Wagenknecht und des BSW ging laut Behörde im November 2024 ein. Laut Wagenknecht wehre man sich gegen die Behauptung Habecks, das BSW würde sich „für seine Meinung bezahlen lassen“, im Internet „Stimmen kaufen“ und „Trollarmeen aufbauen“. 

Aufhebung der Immunität Habecks beantragt

In diesem Februar hatte die Staatsanwaltschaft die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die Absicht informiert, ein Strafverfahren gegen Habeck einzuleiten, und einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt. Anschließend sei ein Ermittlungsverfahren wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet worden. 

Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht habe im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung gestellt.