Verfassungsgericht berät AfD-Klage zu Nachwuchs-Juristen
Wieder einmal hat die Thüringer AfD-Fraktion den Verfassungsgerichtshof angerufen, der nun über eine entsprechende Klage berät. Dieses Mal geht es um Nachwuchs-Juristen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar beschäftigt sich mit einer Klage der AfD-Fraktion. (Archivbild)Martin Schutt/dpa
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Auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion wird sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch (ab 9.00 Uhr) mit der Ausbildung von Nachwuchs-Juristen beschäftigen. Nach Angaben des Gerichts geht es um ein Normenkontrollverfahren, mit dem die AfD eine Regelung im Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst überprüfen lassen will.
Dort ist festgeschrieben, dass die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst jenen Bewerbern zu verwehren ist, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes arbeiten. „Die AfD-Fraktion beantragt die Feststellung, dass diese Regelung gegen die Thüringer Verfassung verstößt und nichtig ist“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.