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Urteil gegen 20-Jährigen wegen Anschlagsplänen rechtskräftig

Er soll Anschlagspläne verfolgt haben und wurde im Februar zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision des Mannes verworfen.

18.11.2025

Das Urteil des Landgerichts Limburg gegen einen 20-jährigen Mann, dem unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen war, ist rechtskräftig. (Archivbild)Jörg Halisch/dpa

Das Urteil des Landgerichts Limburg gegen einen 20-jährigen Mann, dem unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen war, ist rechtskräftig. (Archivbild)Jörg Halisch/dpa

© Jörg Halisch/dpa

Die Verurteilung eines 20-jährigen Mannes wegen rechtsextremistischer Anschlagspläne vor dem Landgericht Limburg ist rechtskräftig. Wie das Gericht mitteilte, legte der Mann erfolglos Revision beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung vom Februar dieses Jahres ein. Damit bleibt es bei einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für ihn.

Nach Auffassung des Landgerichts verfügt der Mann aus dem Landkreis Limburg-Weilburg über eine verfestigte antisemitische und rassistische Grundeinstellung. Er habe den Umsturz der demokratischen Grundordnung in Deutschland geplant, auch unter Einsatz tödlicher Gewalt gegen Polizeibeamte, hieß es seinerzeit in der Urteilsbegründung.

Herstellung und Beschaffung von Waffen geplant

Der Mann habe eine Gaspistole so verändert, dass aus dieser Geschosse verfeuert werden konnten. Auch habe er sich einen 3D-Drucker zur Waffenherstellung beschafft, mit welchem er bereits wesentliche Teile einer automatischen Maschinenpistole hergestellt hatte. In der Urteilsbegründung hieß es weiter: „Zur Erreichung seiner Ziele vernetzte sich der Angeklagte mit Gleichgesinnten und plante die Herstellung und Beschaffung von Waffen und Munition.“

Der Angeklagte war wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit mehreren Verstößen gegen das Waffengesetz sowie wegen der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden.

Mit dem Urteil war das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung hatte beantragt, den Angeklagten vom Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat freizusprechen. Der Prozess hatte wegen des Alters des Mannes unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Zum Zeitpunkt einer der Taten war er noch Jugendlicher gewesen.