Togostämmige Familie wartet weiter auf Aufenthaltserlaubnis
Drei Frauen und fünf Kinder - aus Togo 2020 mit deutschem Pass eingereist - sollten abgeschoben werden. Mit einer Duldung wurde das abgewendet. Warum ist die Lage trotzdem belastend für die Familie?
Die Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis steht weiter aus. (Archivbild) Christoph Reichwein/dpa
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In dem bizarren Fall um eine gut integrierte togostämmige Familie aus Siegen, die von Abschiebung bedroht war, prüft der Kreis Siegen weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis. „Eine Entscheidung über die Anträge der Familie ist noch nicht gefallen“, sagte ein Sprecher der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein auf dpa-Anfrage. Die Prüfung der Ausländerbehörde dauere an.
„Dabei sind - wie in vielen aufenthaltsrechtlichen Verfahren - mehrere rechtliche Fragen sorgfältig zu klären“, schilderte der Sprecher. „Für eine abschließende Entscheidung benötigt unsere Ausländerbehörde noch weitere Unterlagen, deren Anforderung derzeit vorbereitet wird.“ Da alle Familienmitglieder eine Duldung besitzen, sei eine Abschiebung ausgesetzt.
Duldung verschont Familie zunächst vor Ausreise
Es geht um drei Schwestern und fünf Kinder, die 2020 mit deutschem Pass nach Siegen gekommen waren und sozial gut integriert sind. Sie sollten dennoch in ein Aufnahmezentrum in Karlsruhe wechseln, wozu es aber nach öffentlichem Wirbel nicht gekommen war. Die Stadt Siegen, der Kreis sowie die Bezirksregierungen von Arnsberg und Karlsruhe beschlossen im Juni, der Familie eine Duldung mitsamt Arbeitserlaubnis für die Frauen auszustellen.
Eine Duldung bedeute aber noch keinen Aufenthaltstitel, die Lage sei weiter sehr belastend für die Betroffenen, hieß es seitens der Anwaltskanzlei Nierenz, die die Familie vertritt.
Der Sprecher der Kreisverwaltung sagte dazu: „Wir können nachvollziehen, dass die Dauer des Verfahrens von außen als lang wahrgenommen wird.“ Aber der Sachverhalt sei komplex und die damit verbundenen Rechtsfragen müssten auch im Interesse der Familie gründlich geprüft werden. „Dabei gelten dieselben rechtlichen Maßstäbe und sachlichen Kriterien wie in allen vergleichbaren Fällen.“
Problematik geht auf eine Ehe in Togo 1908 zurück
Die Frauen und Kinder hatten bei ihrer Einreise 2020 deutsche Reisepässe, in Siegen bekamen sie später deutsche Personalausweise. Die Papiere mussten sie aber im März 2021 wieder abgeben, bekamen stattdessen eine „vorläufige Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt eingereister Ausländer“.
Hintergrund: Der Urgroßvater der drei Schwestern - deutscher Kolonialbeamter - hatte 1908 eine Ehe mit einer Togolesin in der deutschen Kolonie Togo geschlossen. Diese Ehe sei aber nur nach „Stammessitte“ geschlossen worden und nach deutschem Recht ungültig, hatten mehrere Gerichte in einem längeren Tauziehen bekräftigt. Die deutsche Staatsbürgerschaft könne daher nicht an nachfolgende Generationen weitergegeben werden.