Terrorangriff auf Fußballfans: Angeklagter geständig
Mit einem präparierten Gehstock, einer vorgetäuschten Behinderung und „Allahu akbar“-Rufen soll ein IS-Terrorist in Bielefeld feiernde Fußballfans angegriffen haben. Nun hat der Prozess begonnen.
Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt.Federico Gambarini/dpa
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Der mutmaßliche islamistische Attentäter von Bielefeld hat den Terroranschlag auf feiernde Fußballfans einem Psychiater gestanden. Er habe die Tötung von Ungläubigen als Teil des Dschihads (Heiliger Krieg) und damit als gerechtfertigt angesehen, sagte der psychiatrische Sachverständige, der sieben Stunden lang mit dem Angeklagten gesprochen hatte, beim Prozessauftakt am Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Inzwischen bereue der 36-Jährige die vor zehn Monaten verübte Tat und glaube, zur Tatzeit depressiv gewesen zu sein. Er habe sich in Deutschland einsam und ausgegrenzt gefühlt. Weil er keinen Pass gehabt habe, habe er aber nicht ausreisen können.
Fünf Monate vor der Tat habe er begonnen, Videos der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu konsumieren. Er habe auch auf ihn einen depressiven Eindruck gemacht, sagte der Psychiater. An einem Deradikalisierungsprogramm habe er aber nicht teilnehmen wollen. Er wolle an seinen Werten festhalten.
Die Zerstörung Syriens rächen
Er habe geglaubt, dass westliche Regierungen für die Zerstörung Syriens verantwortlich seien und sich für diese Ungerechtigkeit rächen wollen. Zehn Tage vorher habe er sich zur Tat entschieden und zwei Tage vorher die Messer gekauft.
Hat die Tat einem Psychiater gestanden: der Angeklagte.Federico Gambarini/dpa
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Die Bundesanwaltschaft hat den mutmaßlichen Attentäter Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes angeklagt. Sie hält den 36-Jährigen für einen IS-Terroristen und den Angriff für einen islamistisch motivierten Terroranschlag. „Er wollte möglichst viele Menschen als Repräsentanten der westlichen Gesellschaft töten.“
Der Angeklagte sei in Syrien ideologisch und militärisch geschult worden, habe dort bis zu einer Verletzung für den Islamischen Staat auch an Kampfeinsätzen teilgenommen. Er habe sich bereits 2015 dem IS angeschlossen.
IS-Immobilienvermittler
„Er plante die Tat, er bekannte sich vor der Tat in einem Video zum IS und wollte über Mittelsmänner die Veröffentlichung seines Bekennervideos durch den IS erreichen“, sagte Oberstaatsanwalt Michael Neuhaus.
Die Tat stehe in einer Reihe ähnlicher Taten, allerdings: „Der Angeklagte ist der erste Täter, der bereits in Syrien für den IS gekämpft hat und deshalb nicht in Deutschland radikalisiert werden musste.“
Gegenüber dem Psychiater hatte der Syrer eingeräumt, für den IS als Immobilienvermittler gearbeitet zu haben, aber nicht als Kämpfer. Zudem bestritt er, ein Bekennervideo aufgenommen zu haben. Er habe in Syrien lediglich drei Jahre lang die Schule besucht und sei dort Vater zweier Töchter und eines Sohnes geworden.
Mit dem Ausruf „Allahu akbar“ zugestochen
Vier Fans waren bei dem Angriff mit einem präparierten Gehstock, an den ein Messer mit 18 Zentimeter langer Klinge geklebt war, lebensgefährlich verletzt worden.
Der zur Tatzeit 35-Jährige soll sie am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einer Bielefelder Bar mit dem Ausruf „Allahu akbar“ angegriffen haben. Die Attackierten hatten vor dem Lokal den Aufstieg des ostwestfälischen Fußballclubs Arminia Bielefeld gefeiert. Nach der Tat konnte der Angreifer flüchten, er wurde aber einen Tag später, am Abend des 19. Mai, in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen.
Einen Tag nach der Tat war der Verdächtige festgenommen worden. (Archivbild)Tim Oelbermann/dpa
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M. wohnte in Harsewinkel bei Bielefeld. Er war über die Türkei nach Deutschland gereist. Im Dezember 2023 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihm einen befristeten Schutzstatus ausgestellt, nachdem er in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte.
Präparierter Gehstock
Seinen Opfern soll er sich möglichst unauffällig genähert haben. „Dabei ging er in gebückter Haltung und stützte sich auf seinen präparierten Gehstock, um seine Hilfsbedürftigkeit vorzutäuschen“, heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, mit dem die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet wurde.
Fans von Arminia Bielefeld waren bei der Tat angegriffen worden. (Archivbild)Friso Gentsch/dpa
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Die Opfer im Alter zwischen 22 und 27 Jahren hatten in einer größeren Gruppe vor einer Bar gestanden. Sie sollen in der kommenden Woche als Zeugen aussagen. Die Verteidiger kündigten an, es werde darum gehen, eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Das Oberlandesgericht hat bis Anfang Juni 21 Verhandlungstage angesetzt.