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OVG will Grundsteuer-Streit in NRW noch 2026 entscheiden

Unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze sorgen für Zoff: Was das OVG Münster dieses Jahr noch klären will – und warum die Städte einen schnellen Sprung nach Leipzig blockieren.

13.03.2026

Carsten Günther ist Präsident des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts mit Sitz in Münster. (Archiv)Friso Gentsch/dpa

Carsten Günther ist Präsident des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts mit Sitz in Münster. (Archiv)Friso Gentsch/dpa

© Friso Gentsch/dpa

Der Streit um die Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen soll noch in diesem Jahr vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt werden. Das kündigte Gerichtspräsident Carsten Günther bei der Jahrespressekonferenz an. Der zuständige Senat sei hoch sensibilisiert, sagte Günther. Er sei zuversichtlich, dass das Thema 2026 erledigt werde. 

Betroffen sind alle Menschen in Nordrhein-Westfalen. Die Grundsteuer wird zwar von Vermietern an die Kommunen bezahlt, aber in der Regel auf Mieter umgelegt. Mehrere Kommunen hatten für gewerbliche und private Grundstücksbesitzer unterschiedliche Hebesätze für die Grundsteuer erhoben. 

Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatten mehrere Gewerbebetriebe von Gewerbeflächen aus Dortmund, Bochum, Essen und Gelsenkirchen geklagt und Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte in einem Fall anders entschieden. Dieser Fall liegt in Münster nach Angaben des Gerichts noch nicht vor. 

Städte gegen Sprungrevision

Da die Entscheidungen der Gerichte Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte und die Steuereinnahmen haben, hatten die beklagten Städte eine schnelle gerichtliche Klärung angemahnt. Dennoch hatten die Städte eine mögliche Sprungrevision direkt an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verworfen. 

Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur begründeten die Städte dies damit, dass das Gericht in Leipzig im Revisionsverfahren nur eingeschränkte Prüfmöglichkeiten habe. Das sei im Berufungsverfahren in Münster aus Sicht der beklagten Kommunen besser.