Politik Inland

NRW will Verbot für Handel mit Holocaust-Dokumenten

Briefe aus Vernichtungslagern, Judensterne und Gestapo-Karten: NRW will verhindern, dass solche persönlichen Zeugnisse des NS-Terrors weiter kommerziell gehandelt werden.

30.04.2026

Mit einer Bundesratsinitiative will NRW den Handel mit Dokumenten und Objekten von Opfern der Nazi-Herrschaft stoppen. (Archivbild)Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Mit einer Bundesratsinitiative will NRW den Handel mit Dokumenten und Objekten von Opfern der Nazi-Herrschaft stoppen. (Archivbild)Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

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Nach internationalen Protesten wurde eine geplante Versteigerung von Holocaust-Zeugnissen gestoppt – jetzt setzt sich Nordrhein-Westfalen für ein grundsätzliches Verbot des Handels mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern ein. Die Landesregierung bringt in die nächste Bundesratssitzung am 8. Mai einen Gesetzentwurf ein, mit dem der Handel mit Dokumenten von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unterbunden werden soll. 

Auslöser der Initiative war eine im letzten Moment gestoppte Auktion in Neuss bei Düsseldorf im November 2025, auf der mehr als 600 Dokumente aus der NS-Zeit versteigert werden sollten. Darunter waren Briefe aus Konzentrationslagern, Gestapo-Karteikarten und weitere Unterlagen. Viele Stücke enthielten persönliche Informationen und Namen von Betroffenen. Versteigert werden sollten laut Online-Katalog auch ein antijüdisches Propaganda-Plakat und ein Judenstern aus dem KZ Buchenwald mit „Gebrauchsspuren“. 

Rund 460 Objekte wurden nach der Absage der Auktion an die Stiftung Auschwitz-Birkenau übertragen. Die Holocaust-Zeugnisse hatte NRW-Landtagspräsident André Kuper an die Stiftung in Warschau übergeben. Von dort aus sollen die Dokumente an geeignete Gedenkstätten weitergegeben werden. Für den Ankauf der Dokumente, die nach Warschau gingen, wurden nach Angaben des NRW-Landtags keine öffentlichen Gelder verwendet, sondern Spender gefunden. 

Die Würde der Opfer des Holocaust soll mit dem Verbot gewahrt werden. (Archivbild)Jarek Praszkiewicz/PAP/dpa

Die Würde der Opfer des Holocaust soll mit dem Verbot gewahrt werden. (Archivbild)Jarek Praszkiewicz/PAP/dpa

© Jarek Praszkiewicz/PAP/dpa

Die Würde der Opfer schützen

„Wo Erinnerung zur Ware wird, gerät die Würde ins Wanken“, erklärte der NRW-Minister für Bundesangelegenheiten, Nathanael Liminski (CDU). Immer wieder würden Tagebücher von Verfolgten, Briefe aus Konzentrationslagern oder sogenannte Judensterne als Devotionalien gehandelt. Zum Schutz des Andenkens und der Würde der Opfer solle dieser kommerzielle Handel in Zukunft verboten werden. 

„Denn diese Relikte mit unmittelbarem Bezug zur NS-Gewaltherrschaft sind keine Kuriositäten für Kataloge, sondern stille Zeugen eines staatlich organisierten Verbrechens“, sagte Liminski, der auch NRW-Staatskanzleichef ist. Geschichte aber sei kein Handelsgut, sondern ein Auftrag. 

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sprach von einem juristisch unhaltbarem Zustand. Wer NS-Propaganda verkaufe, werde bestraft, wer aber aus persönlichen Gegenständen der NS-Opfer Profit schlage, bleibe bisher unbehelligt. „Diese Lücke müssen wir jetzt schließen“. Bisher könnten Behörden bei der Vermarktung von NS-Opfergegenständen nur zuschauen. Mit der Bundesratsinitiative gebe es nun das rechtliche Werkzeug an die Hand, „um diesen geschmacklosen Geschäften einen Riegel vorzuschieben“. 

Gesetz soll kommerziellen Handel verbieten

Der Gesetzentwurf sieht ein grundsätzliches Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen vor, die einen unmittelbaren Bezug zu Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben. Dazu zählen amtliche Dokumente, Briefe, Tagebücher sowie persönliche Gegenstände wie Kleidungsstücke, die mit einem Judenstern oder Winkel versehen sind. 

Zugleich stellt der Entwurf sicher, dass der An- und Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleibt. So werden Museen, Archive und Bibliotheken, die sich für die Bewahrung des Andenkens an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen, von dem Handelsverbot ausgenommen. Das gilt auch für Fälle berechtigter Interessen, etwa im Rahmen wissenschaftlicher Forschung oder historischer Aufarbeitung.

Immer noch wird mit persönlichen Dokumenten einstiger KZ-Häftlinge kommerziell gehandelt. (Archivbild)Oded Balilty/AP/dpa

Immer noch wird mit persönlichen Dokumenten einstiger KZ-Häftlinge kommerziell gehandelt. (Archivbild)Oded Balilty/AP/dpa

© Oded Balilty/AP/dpa

81 Jahre nach Auschwitz-Befreiung ein Zeichen setzen

Der Generaldirektor der Auschwitz-Birkenau Foundation, Wojciech Soczewica, begrüßte den NRW-Vorstoß, „einen besonders schmerzvollen Teil der Geschichte zu sichern“. In einigen Jahren werde es keine Zeitzeugen mehr geben. Umso wichtiger sei es, Dokumente, die auch „Beweismaterial der Verbrechen“ seien, zu sichern, sagte Soczewica der Deutschen Presse-Agentur. 

Es gebe einen sehr großen Markt für diese Dokumente. Wenn diese Zeugnisse in private Hände gelangten, werde das Schicksal der Opfer, die in Konzentrations- und Vernichtungslagern und Ghettos ermordet wurden, nicht vollständig dokumentiert. „Wir sind es den Nachkommen schuldig, dass wir uns darum kümmern, dass diese Namen erhalten bleiben oder aufgedeckt werden“, sagte Soczewica. 

Er hoffe, dass die NRW-Initiative auch zu einer kritischen Auseinandersetzung auf europäischer Ebene mit dem Handel von NS-Zeugnissen führe. Denn den Handel gebe es in vielen Ländern. „81 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz sollte hier ein bedeutendes Zeichen gesetzt werden. Es ist höchste Zeit.“