NRW streicht Baugenehmigung für militärische Anlagen
NRW schafft Baugenehmigungsverfahren für militärische Anlagen ab. Auch der Denkmalschutz wird gelockert. Was das für Kasernen und Unikliniken bedeutet.
NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) ist auch zuständig für die Umsetzung militärischer Bauvorhaben in NRW im Auftrag des Bundes. (Archivbild)Federico Gambarini/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa
© Federico Gambarini/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa
Im Zuge der Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit sollen Bauvorhaben für militärische Anlagen wie etwa Kasernen in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden. Für Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen militärischer Anlagen entfalle künftig das Baugenehmigungsverfahren, teilten das Bau- und das Finanzministerium mit.
Zugleich wird der Denkmalschutz gelockert. Wenn die Obere Denkmalbehörde einem geplanten Vorhaben nicht innerhalb eines Monats widerspreche, könne es starten. Weitere bisherige Verfahrensfristen der Denkmalbehörden werden verkürzt. Das Landeskabinett habe eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung und weiterer Vorschriften beschlossen und dem Landtag vorgelegt.
Die neuen Regeln im Denkmalschutzgesetz gelten für Liegenschaften des Landes oder Bundes, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, aber auch der Bundespolizei oder des Zivil- oder Katastrophenschutzes sowie der Unfallhilfe. Dazu gehören nach Angaben des Bauministeriums auch Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW, Universitätskliniken und Studierendenwerke.
Langwierige Denkmalschutz-Verfahren
Bauvorhaben für die Bundeswehr sollten damit künftig schneller und unbürokratischer umgesetzt werden, sagte Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU), dessen Ressort zuständig ist. Das Land halte sich an seine denkmalrechtlichen Pflichten, verschlanke aber die Genehmigungsverfahren. „Denn wir werden bei der Mammutaufgabe, den Aufwuchs der Bundeswehr zu unterstützen, nicht an der Nutzung denkmalgeschützter Kasernen vorbeikommen“, sagte Optendrenk.
Bereits seit Monaten warnen Denkmalschutzverbände in NRW angesichts der Pläne der Landesregierung vor einem Ende des Schutzes für historische Gebäude, die militärisch oder für den Katastrophenschutz genutzt werden können.
Kasernen sollen schneller ausgebaut werden können
Grund für die Änderungen im Denkmalschutz seien die mitunter langwierigen Verfahren zwischen den für Denkmalschutz zuständigen Behörden und den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände, hieß es weiter. Dadurch könnte zum Beispiel eine schnelle Modernisierung oder der Ausbau von Kasernenstandorten behindert werden. Die geplanten Änderungen seien „kein Selbstzweck, sondern eine notwendige Voraussetzung dafür, dass der Staat handlungsfähig bleibt und seinen Schutzauftrag erfüllen kann“, sagte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU).
Denkmalschützer sehen vorgeschobene Begründung
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz befürchtet, dass das Land „durch die Hintertür“ erhebliche Eingriffe in das Denkmalschutzgesetz versuche, die weit über die Vorsorge für den Verteidigungsfall hinausgingen. Inwieweit denkmalgeschützte militärische Anlagen verteidigungsrelevant sein könnten, erschließe sich nicht, so eine Sprecherin. Denn einige historische Anlagen seien lange außer Dienst gestellt und würden nach langem Leerstand anders genutzt.
Als Beispiel nannte sie die denkmalgeschützte Winterbourne Kaserne in Münster. In Düsseldorf sei in einer denkmalgeschützten Kaserne von 1890 ein Büro- und Medienstandort entstanden. Auch in Bonn seien denkmalgeschützte Kasernen inzwischen umgenutzt. Eine Rückführung solcher Anlagen für militärische Aufgaben sei also abwegig.
Ohne fachlichen Beistand der Denkmalschützer bei derartigen Entscheidungen könne eine Angemessenheit von Baumaßnahmen nicht gewährleistet werden. Die Stiftung halte die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes in dieser Form für überzogen.