Politik Inland

NRW-Städte fordern strengere Regeln für E-Scooter

Rund 3.900 Menschen verunglückten 2025 in Nordrhein-Westfalen mit E-Scootern – etwa 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Welche strengeren Regeln die Städte nun verlangen.

08.11.2026

NRW-Städte wollen verschärfte Regeln für E-Scooter. (Symbolbild)Martin Gerten/dpa

NRW-Städte wollen verschärfte Regeln für E-Scooter. (Symbolbild)Martin Gerten/dpa

© Martin Gerten/dpa

E-Scooter-Fahrer sollen künftig einen Nachweis über ihre Kenntnisse der Verkehrsregeln und Gefahren vorlegen müssen. Das fordert der Städtetag Nordrhein-Westfalen angesichts steigender Unfallzahlen und zunehmender Probleme mit abgestellten Mietrollern. Der Vorstand des Städtetages habe sich auf diese Forderungen verständigt, berichtete die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ/Montagausgabe).

„Wer einen E-Scooter fährt, sollte vorher nachweisen müssen, dass er dafür die wichtigsten Verkehrsregeln und Risiken kennt“, sagte Städtetags-Geschäftsführer Christian Schuchardt der Zeitung. Immer wieder komme es zu gefährlichen Situationen und teils schweren Unfällen, bei denen auch Fußgänger und Radfahrer betroffen seien.

Verbindliche Sicherheitseinweisungen und Tempolimits

Nach Angaben des Städtetages sollten Mietroller-Nutzer vor der ersten Fahrt eine verbindliche digitale Sicherheitseinweisung absolvieren, etwa über die App der Anbieter. Auch automatische Geschwindigkeitsbegrenzungen in stark frequentierten Fußgängerbereichen seien denkbar.

Zudem fordern die Kommunen mehr Möglichkeiten, die gewerblichen E-Scooter-Angebote vor Ort zu steuern. Städte sollten festlegen können, wo die Roller abgestellt werden dürfen und wie viele Fahrzeuge gleichzeitig unterwegs sein dürfen.

Unfallzahlen gestiegen

Die Unfallzahlen in Nordrhein-Westfalen sind zuletzt deutlich gestiegen. Im Jahr 2025 verunglückten nach den Angaben in dem Bericht rund 3.900 Menschen mit E-Scootern. Das waren etwa 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch Kinder unter 14 Jahren waren unter den Betroffenen, obwohl sie E-Scooter noch nicht nutzen dürfen.